Brauhausstraße 21
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Gießen, Stadt und Landkreis
Heuchelheim
  • Brauhausstraße 21
Flur: 1
Flurstück: 539/3

Vollständige Hofanlage mit giebelständigem Fachwerkwohnhaus, Toranlage, Nebengebäuden und Scheune. Das im 18. Jahrhundert entstandene Wohnhaus hat einen hohen gestuften Sockel und ist auf der Giebelseite verputzt. Lediglich auf der Traufseite ist das relativ einfache Fachwerk mit einer A-förmigen Konfiguration und steil ansetzenden Streben an den Ecken sichtbar. Die Auskragungen am Übergang zum Obergeschoss und im Giebelbereich belegen jedoch, dass auch hier das Fachwerk zumindest im oberen Teil der Fassade erhalten ist. Besondere Aussagekraft erhält die Hofanlage durch das leicht nach vorne gezogene überdachte Tor. Dieses von Meister Daniel Röhmer erbaute Tor, das mit Hilfe einer Wandung rechtsseitig an das Wohnhaus angefügt ist, gehört zum Grundtypus des Tors mit eingeschnittener Pforte. Es hat eine einfache, bogig abschließende Konstruktion mit langen, geschwungen geführten Kopfbändern und wird von einem Kerbschnittband umrahmt. Der Torsturz ist mit einem doppelten Kehlstreifen und einer unvollständigen Inschrift ("...D R 1785") versehen. Aufgrund ihrer städtebaulich wichtigen Lage und der hochwertigen Gestaltung des Tores ist die Hofreite einschließlich des Tores Kulturdenkmal aus künstlerischen und geschichtlichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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