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Vollständig erhaltenes giebelständiges Fachwerkwohnhaus. Das zweizonige, auf einem kräftigen Sockel errichtete Gebäude ist im hinteren Teil sekundär verlängert. Es zeigt im Obergeschoss und im Giebelbereich kräftiges, symmetrisch aufgebautes Fachwerk des 18. Jahrhunderts. Prägend sind insbesondere die schräg gestellten Streben, deren Fußpunkte bis zum nächsten Ständer reichen und die mit Gegenstreben und Halsriegeln versehen sind. Die profilierten Gebälke gliedern das Haus horizontal, so dass es aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal eingestuft werden kann.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |