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Giebelständiges zweizoniges Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts mit einem im 19. Jahrhundert massiv erneuerten Erdgeschoss. Der mit einem Sockel ausgestattete, an der Rückseite sekundär verlängerte Bau ist im Giebelbereich verschindelt, so dass das ursprüngliche Fachwerk nur im Obergeschoss sichtbar ist. Es zeigt eine regelmäßige Ausformung mit weit ausgreifenden Streben an den Eckständern, die durch Gegenstreben und Kopfwinkelhölzer ergänzt werden. Der Bundständer in Fassadenmitte wird von zwei kurzen Fußstreben flankiert. Das im Erdgeschoss mit flachbogigen Fenstern und Klappläden ausgestattete Haus setzt einen wichtigen Akzent in der Abfolge der aus giebelständigen Wohnhäusern gebildeten südlichen Straßenzeile und ist daher aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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