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Bei dem giebelständigen Fachwerkwohnhaus mit linksseitig angesetztem überbautem Tor handelt es sich um ein Gebäude des 18. Jahrhunderts. Der heute auf der Straßenseite verputzte, im Erdgeschoss teilweise veränderte, mit einem kräftigen Sockel ausgestattete Bau dürfte, wie ein historisches Foto belegt, in einem Zug entstanden sein. So zeigen die überbauten Teile des Tores die gleiche Fachwerkgestaltung wie das Haupthaus, auch ist es mittels eines durchgezogenen breiten, aus Rähm und profilierter Schwelle gebildeten Horizontalgebälks angebunden. Die Hauptcharakteristika waren diesem Foto zufolge mit Kopfwinkelhölzer, Halsriegeln und Gegenstreben versehene „Mannfiguren", von denen eine den Übergang zum Torbau bildete, die andere an zentraler Stelle im Giebel angebracht war. Die an der Traufseite offenliegende Fachwerkkonstruktion belegt, dass dieses Fachwerk insgesamt noch erhalten ist. Besondere Bedeutung kommt dem Gebäude auch wegen der erhaltenen Torkonstruktion zu. Sie ist zweiteilig, d.h. sie gehört zum Typus mit gesonderter Torfahrt und Pforte. Beide Öffnungen schließen rundbogig ab und werden von einem breiten Kerbschnittband umrahmt. Das Gefach über der Pforte ist sekundär vermauert, so dass sich dessen ursprüngliche Form nicht mehr ermitteln lässt. Aufgrund seiner wichtigen Funktion im Straßenbild sowie aus geschichtlichen Gründen ist das Gebäude als Kulturdenkmal einzustufen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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