Gießener Straße 18
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Gießen, Stadt und Landkreis
Heuchelheim
  • Gießener Straße 18
Flur: 1
Flurstück: 867/4

Giebelständiges, weitgehend verputztes Fachwerkwohnhaus mit rückwärtiger Verlängerung. Der mit einem Sockel versehene, im 18. Jahrhundert errichtete Bau zeigt im Obergeschoss und im Giebel symmetrisch gestaltetes Fachwerk der Erbauungszeit. Eine mehrfach profilierte Schwelle kennzeichnet den Übergang zum Obergeschoss. Dieses ist in der Mitte durch einen Ständer, der durch kräftige Kurzstreben gesichert wird, hervorgehoben. Stark dimensionierte, leicht geschwungene Streben mit kurzen Gegenstreben bilden zusammen mit den Eckständern und den Kopfwinkelhölzern "Mannfiguren" aus. Auch der Übergang zum Giebelbereich hat ein dichtes, durch hervortretende Balkenköpfe, Füllhölzer und profilierte Schwelle plastisch ausgearbeitetes Horizontalgebälk, das sich in vereinfachter Form oben im Giebel wiederholt. Der Giebel selbst ist durch spitz zusammenlaufende Kurzstreben in der Mitte betont. Da aufgrund der an der Traufseite sichtbaren Auskragung davon auszugehen ist, dass das Fachwerk vollständig erhalten ist, muss das für das Straßenbild wichtige Gebäude aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen werden.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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