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Das breit gelagerte, zweigeschossige Fachwerkwohnhaus befindet sich am abknickenden Verlauf der Gasse Im Eck und hat eine starke straßenräumliche Wirkung. Das vollständig verputzte Gebäude zeigt zwischen allen Geschossen einen starken Geschossüberstand, was auf einen weitgehenden Erhalt des Fachwerkgefüges hindeutet. Die etwas vergrößerten Fenster befinden sich an ihrer bauzeitlichen Position. Das stattliche Wohnhaus ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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