In der Eck 4, Hüttenberger Tor
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Gießen, Stadt und Landkreis
Heuchelheim
  • In der Eck 4
Hüttenberger Tor
Flur: 1
Flurstück: 772/2

Das etwas versteckt gelegene, an der nach Süden abknickenden Gasse stehende Tor gehört zum überdachten, mit gesonderter Torfahrt und Pforte ausgestatteten Grundtypus des Hüttenberger Tores. Während das große Tor mittels bogig geführter, breiter Kopfbänder abschließt, hat die Pforte kleine Winkelbänder und einen waagrechten Sturz. Beide Öffnungen sind durch Kerbschnittprofilierungen gerahmt, im Torbalken findet sich zusätzlich ein Klötzchenfries. Das Gefach über der Pforte hat die Grundgestalt eines gradlinig geführten Griechischen Kreuzes und ist mit Sechssternen und eingesteckten Knäufen geschmückt. Besonders erwähnenswert ist die von Radbildern flankierte fünfzeilige Sturzinschrift über der Handpforte, die folgenden in Majuskeln abgefassten Text enthält: "1827 DEN 26 MAI IST DIESES THORHAVS/ ERBAVET WORD VON JOHANNES HARDT/ MANN VND SEINE EHE FRAV ELISABETHA/ MARGRETA WERCKMEISTER WAHR PETER/ KERN VON NAVNHEIM." Da die mit einem weit vorkragenden Dach versehene Toranlage hohen typologischen Wert hat und durch die Inschrift auch ortsgeschichtliche Bedeutung besitzt, ist sie als Kulturdenkmal aus künstlerischen und geschichtlichen Gründen einzustufen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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