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Das gegenüber der Kirche stehende verputzte Fachwerkwohnhaus hebt sich durch seinen außergewöhnlich hohen, trapezoid zulaufenden Sockel, in dem sich eine gewölbte Kelleranlage befindet, von den übrigen Gebäuden ab. Es besitzt auffällig steile Proportionen, die auf ein hohes Alter schließen lassen. Darüber hinaus belegen die deutlichen Auskragungen am Übergang zum Obergeschoss und zum Giebelbereich, dass das Fachwerk insgesamt erhalten ist. Obwohl die Fachwerkkonstruktion nicht erkennbar und eine genauere Altersbestimmung derzeit nicht möglich ist, kann davon ausgegangen werden, dass es sich um eines der wenigen Häuser handelt, das die schwere Brandkatastrophe von 1646 überdauert hat. Es ist daher aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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