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Gießen, Stadt und Landkreis
Heuchelheim
  • Kirchstraße 14
Hof "Nußbaumneidels"
Flur: 1
Flurstück: 818

Die vollständig erhaltene Hofanlage liegt an exponierter Stelle am Eingang zur Kirchstraße und grenzt mit ihrer Südostseite an das Ufer der Bieber, über die hier ein Steg geführt ist. Die reizvolle, aus einem giebelständigen Wohnhaus, einer linksseitig angefügten Toranlage, Nebengebäuden und einer abschließenden Scheune gebildete Hofanlage hat ortsbildprägende Qualität. Das Wohnhaus selbst, ein im Erdgeschoss teilweise massiv erneuerter Fachwerkbau auf Bruchsteinsockel, dürfte noch im 17. Jahrhundert entstanden sein. Es zeigt auf der Giebelseite qualitätvolles, symmetrisch aufgebautes Fachwerk der Erbauungszeit, das ein aus Ständern und Riegeln gebildetes rechtwinkliges Gefachraster ergibt. Wichtige konstruktive und gestalterische Merkmale sind die dreifachen Horizontalgebälke, die als Klötzchenfriese ausgebildet sind. Bedeutend sind auch die sehr schräg angeordneten Streben mit Gegenstreben und Kopfwinkelhölzern im Eckbereich, deren Ständer durch unterschiedliche Schnitzmotive ausgeziert sind. So zeigt der rechte Eckständer zwei aufeinanderstehende, geschuppte Viertelsäulen, die mit gegenläufigen Spiralen am oberen und unteren Ende versehen sind, der linke aufwändige Schnitzereien mit Weinreben. Kleinere Details, wie das Herz im Kopfwinkelholz am rechten Eckständer und eine Rosette mit konzentrischen Ringen im Giebeldreieck, bereichern das Gesamtbild.

Die sich links an das Haupthaus anschließende Toranlage, die mit dem anschließenden Wirtschaftsgebäude unter einem gemeinsamen Dach zusammengefasst ist, gehört zum Typus mit gesonderter Torfahrt und Pforte. Sie hat bogige Abschlüsse und zeigt ein geschweift geführtes Griechisches Kreuz im Gefach über der Handpforte, in deren Sturz folgende Inschrift zu lesen ist: „ANNO 1799 D II JUNI IST DIESER BAV NEV AVF/ ERBAUT VND ERHOBEN VON BAV HERN IOHANES FLAIG/ VND ANNA MARKRETA SEINER EHE FRAV D W MEISTER IST/ IOH PHILIP SCHMIDT V RODHEIM".

Die im Zentrum Heuchelheims gelegene Hofreite, die mit ihrem wertvollen Gebäudebestand einen äußerst wichtigen Akzent im Ortsbild setzt, ist aus künstlerischen, städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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