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Traufständiges Fachwerkwohnhaus mit gestuftem Sockel. Das steile Satteldach, die umlaufende Auskragung des Obergeschosses, die angewinkelte Lage zur Straßenflucht sowie die gesamten Proportionen wiesen bereits vor der Freilegung auf eine Entstehung im 17. Jahrhundert hin. Aufwändig verziertes Fachwerk mit Fächer-, Spiral-, Schuppen- und Schlangenmotiven zeigt sich am Quergebälk, an den Strebefiguren sowie in einer Gefachfüllung. Aufgrund seiner aufwändigen Gestaltung und seiner straßenbildprägenden Funktion ist das Gebäude einschließlich der Scheune und der Nebengebäude als Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen einzustufen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
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