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Das giebelständige, mit einem hohen Bruchsteinsockel ausgestattete zweizonige Fachwerkwohnhaus dürfte noch im 17. Jahrhundert entstanden sein. Dafür spricht das klar und aufwändig gestaltete Fachwerk, das auf der Giebelseite symmetrisch aufgebaut ist. Wichtige Merkmale sind außer den profilierten Quergebälken, die am Übergang zum Obergeschoss durch sichtbare Balkenköpfe und Füllhölzer besonders plastisch ausgearbeitet sind, die geschwungenen Streben und Kopfwinkelhölzer und die kräftigen Eckständer des Obergeschosses. Diese sind am oberen Ende profiliert und mit nur schwach erkennbaren Schnitzereien wie Taustab und gegenläufigen Spiralen versehen. Die noch kräftiger ausgebildeten Erdgeschossständer haben V-förmige Profilierungen und geradlinig geführte Streben. Ein aus geschweiften Hölzern gebildetes Andreaskreuz betont die Mitte des obersten Giebelabschnitts. Einschließlich der zugehörigen Fachwerkscheune und des alten Pflasters ist das Gebäude, das zusammen mit dem Nachbargebäude Nr. 27 ein übergreifendes Kleinensemble bildet, aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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