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Das markant vorspringende, im platzartig erweiterten Kreuzungsbereich gelegene, giebelständige Fachwerkwohnhaus ist wie das Nachbargebäude Nr. 25 mit einem hohen Sockel versehen und weist sehr ähnliche Proportionen auf, so dass davon ausgegangen werden kann, dass es ebenfalls noch im 17. Jahrhundert entstanden ist. Dafür spricht auch das stark dimensionierte Fachwerkgefüge. Bemerkenswert sind hier die über der profilierten Schwelle ansetzenden, stark gespreizten, leicht geschwungenen Streben mit Kopfwinkelhölzern an den Eckständern und die Reste einer bogig abschließenden seitlichen Eingangstür, deren hölzerne Laibung durch rahmende, schräg auslaufende Wülste und durch einen mehrfach profilierten Sturz charakterisiert wird. Besonders wichtig ist auch das auf der Westseite angebrachte, tief ansetzende, überdachte Hoftor. Es gehört zum Typus mit eingeschnittener Pforte, hat lange, geschwungen zulaufende Kopfbänder und trägt im Torbalken folgende Inschrift: „DIES THOR HAT ERBAVT LVDWIG SCHNEIDER VND ELISA MARGRETHA SEINE HAVS FRAV DER WERCK MEISTER IST DANIEL ROEHMER 7 APRIL ANNO 1788".
Aufgrund seiner exponierten Lage sowie aus künstlerischen und geschichtlichen Gründen ist das Haus einschließlich Hoftor Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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