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An der Stelle eines 1612 errichteten Vorgängerbaues entstand 1904/05 das heutige Pfarrhaus. Der südlich des alten Kirchhofes erbaute voluminöse Bau zeigt zeittypische, vom Jugendstil beeinflusste Stilformen. Charakteristisch für das Gebäude ist die betonte Asymmetrie der Einzelformen, die sich vor allem im Einsatz stark variierender Fensterformen und -formate äußert, sowie die Verwendung verschiedenartiger Materialien wie Bruchstein, Klinker, Putz und Fachwerk. Ein wichtiges Gestaltungsmerkmal ist darüber hinaus die aus den breiten Schopfwalmgiebeln gebildete, durch eine Schleppgaube und häuschenartig ausgeformte Schornsteine bereicherte Dachlandschaft. Zusammen mit der Ziegelmauereinfriedung und dem schmiedeeisernen Tor ist das Pfarrhaus aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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