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Gesamtanlage historischer Ortskern
Atzbacher Straße 1, 7-19, 2
Hauptstraße 1-5, 11-31, 24-26
Hinter dem Rathaus 1-3, 2-4
Hinter der Kirche 1-3, 2-4
Krofdorfer Straße 3, 2
Waldstraße 1-5, 2-6
Der historische Ortskern befindet sich um den Kreuzungsbereich der Atzbacher bzw. Hauptstraße mit der nach Norden verlaufenden Krofdorfer Straße und der nach Nordwesten führenden Waldstraße. Der Knotenpunkt wird von der großvolumigen Kirche dominiert, die sich in einem noch weitgehend ummauerten Kirchhof befindet. Die Bebauung mit Hofreiten und Fachwerkwohnhäusern hat sich vielfach erhalten. Im weiteren Verlauf der Hauptstraße nach Osten hin fällt die platzartige Erweiterung auf, die ebenfalls noch von traditionell parzellierten Hofanlagen umbaut ist. Dieser Kernbereich des Dorfes ist als Gesamtanlage aus geschichtlichen Gründen schützenswert.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |