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Das an exponierter Stelle im Kreuzungsbereich, an der Ecke einer nach Süden abgehenden Nebengasse, stehende Fachwerkwohnhaus hat eine vollständige historische Blechverkleidung. Die Proportionen und die sichtbaren Geschossüberstände des mit einem hohen Sockel ausgestatteten Hauses belegen, dass das vermutlich noch aus dem 17. Jahrhundert stammende aussagekräftige Fachwerk weitgehend erhalten sein dürfte. Es ist daher aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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