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Hofanlage mit traufständigem zweigeschossigem Fachwerkwohnhaus, linksseitig angebundenem langgestrecktem Wirtschaftsgebäude und großer Scheune aus Ziegelmauerwerk. Sowohl das Wohnhaus als auch das Nebengebäude, in das eine Toranlage vom Typus mit gesonderter Torfahrt und Pforte integriert ist, haben einen annähernd gleich hohen Sockel. Wie das klar gegliederte, regelmäßige Fachwerk mit vorwiegend geschosshohen Streben erkennen lässt, sind beide Gebäude im 19. Jahrhundert entstanden, wobei die ältesten Fachwerkteile im Obergeschoss des Wohnhauses zu finden sind. Es zeigt leicht gekrümmte Streben mit Gegenstreben an den Eckständern. Aufgrund ihrer straßenbildprägenden Lage am Beginn eines aus drei Hofreiten gebildeten Ensembles muss die gesamte Hofanlage aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen werden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |