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Das giebelständige zweizonige, auf einem Sockel errichtete Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts liegt an der Ecke einer nach Nordosten abgehenden Gasse an der hier platzartig erweiterten Hauptstraße. Seine relativ breite, im Obergeschoss und im Giebelbereich verkleidete Straßenfassade wahrt ähnlich der westlichen, dem Hof zugewandten Seite das ursprüngliche Fachwerk. Das Erdgeschoss prägen schlanke, steile, geschosshohe Streben mit versetzt angeordneten Riegeln. Über einem leicht überkragenden, mit profilierter Schwelle versehenen Gebälk zeigt das Obergeschoss schräg gestellte, in die Ständer einbindende Streben mit Gegenstreben. Aufgrund seiner städtebaulich wichtigen Position neben dem ehemaligen Rathaus ist das Haus einschließlich seiner Nebengebäude aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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