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Dreigeschossiges, traufständiges Fachwerkbürgerhaus mit Quergiebel fast über die gesamte Gebäudebreite; der Quergiebel wird von einem Schopfwalm abgeschlossen. Das Fachwerkgefüge stammt aus der Zeit um 1500. Dieser Entstehungszeit entspricht die im 2. Obergeschoß und im Quergiebel anzutreffende Aussteifung durch gebogene und sich kreuzende Kopf- und Fußbänder. Im 2. Obergeschoß werden sie ergänzt durch fast geschoßhohe Streben.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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