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Gießen, Stadt und Landkreis
Heuchelheim
Kinzenbach
  • Hinter dem Rathaus 2
  • Hinter dem Rathaus 3
Flur: 13
Flurstück: 21/1, 22

Das in die Tiefe gehende, unter einem gemeinsamen Satteldach zusammengefügte Doppelwohnhaus setzt einen wichtigen Akzent im platzartig erweiterten Straßenbild. Es ist giebelständig und zeigt wertvolles Fachwerk, das möglicherweise bereits im 16. Jahrhundert entstanden ist. Wichtige Hinweise für das hohe Alter des Gebäudes sind das ausgesprochen steile Dach, die allseitig bis zu 10 cm vorkragenden, aus Schwellen und offenliegenden Balkenköpfen gebildeten Quergebälke und die leicht geschwungenen, direkt von der Schwelle ins Rähm übergehenden Verstrebungen. Wie noch im hinteren Teil des Hauses

Nr. 2 sichtbar und auch an Abarbeitungen ablesbar, waren die von der Schwelle ausgehenden, an die Eckständer geführten, stark geschwungenen Streben des Eckbereiches ursprünglich zusätzlich mit aufgeblatteten Kopfstreben ausgestattet, wodurch sich die für die Zeit nach 1500 charakteristischen Strebefiguren ergaben. Wegen seines hohen Alters sowie seiner typologischen Bedeutung ist das Haus samt dem in jüngerem Fachwerk ausgeführten Nebengebäude Kulturdenkmal aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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