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Die hinter Haus Nr. 15 gelegene Hofanlage besteht aus einem den Hof nach hinten abriegelnden, aus zwei Teilbauten zusammengesetzten Fachwerkwohnhaus und einer im rechten Winkel angesetzten Fachwerkscheune. Beide Teile des Wohnhauses sind im Erdgeschoss massiv erneuert. Sie haben unterschiedliche Geschosshöhen, sind aber unter einem gemeinsamen Satteldach zusammengefasst. Im Obergeschoss zeigen beide Fachwerk des 18. Jahrhunderts, wobei die linke Haushälfte durch stark dimensionierte, weit ausgreifende Streben mit gegenläufiger Fußstrebe, die am mittigen Bundständer eine "Mannfigur" ergeben, charakterisiert wird. Sie werden mittels Brust- und Halsriegel in das übrige Fachwerk eingebunden. Aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen ist die Hofreite Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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