Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Geschlossene Hofanlage mit zweigeschossigem Fachwerkwohnhaus, das den Platz hinter der Kirche optisch abschließt. Das verputzte Erdgeschoss zeigt giebelseitig die Balkenköpfe des Rähms, Ober- und Dachgeschoss sind aufwändig mit rundbogigem Feld über dem Fensterpaar des Obergeschosses verschiefert. Rechtsseitig schließt ein Hoftor mit gesonderter Handpforte an. Das Feld über der Pforte wird von einem Andreaskreuz gestaltet, das auf Kopf- und Fußbändern aufsteht. Ein hell gefasstes, hinter dem Andreaskreuz angebrachtes Gitter aus diagonal angeordneten Latten schließt das Gefach.
Die Hofreite steht einschließlich ihrer Nebengebäude aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen unter Schutz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |