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Auf einem Sockel errichtetes, giebelständiges zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus mit rechtsseitigem, zweiachsigem Anbau und überbauter Tordurchfahrt. Während sich das Wohnhaus als Fachwerkbau des 18. Jahrhunderts darstellt, wurde der Anbau im Erdgeschoss in Ziegelmauerwerk, im Obergeschoss in massiv ausgefülltem Fachwerk errichtet. Geschosshohe, schwach dimensionierte Streben und die konstruktive Hölzeranordnung weisen das Ganze als einen Bau des späten 19. Jahrhunderts aus. Das Tor mit separater Handpforte wird von segmentbogig angeordneten Kopfbändern abgeschlossen. Das Gefach über der Handpforte zeigt ein in eine Raute eingestelltes Kreuz. Das Gebäude ist aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal zu schützen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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