Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Markantes, reich geschmücktes Fachwerkwohnhaus des 17. Jahrhunderts. Das mit der Giebelseite zur Hauptstraße orientierte Eckgebäude ist auf einem gestuften Sockel errichtet. Während das Erdgeschoss offensichtlich zunächst verputzt war und rein konstruktiv angeordnete Hölzer aufweist, zeigt das Obergeschoss eine reiche, symmetrisch ausgeprägte Fachwerkgestaltung der Erbauungszeit. Wichtige Merkmale sind dabei die über den offen liegenden Balkenköpfen angeordneten Schwellen, die auf der Giebelseite und auf der östlichen Traufseite einfach profiliert und auf der westlichen Traufseite durch einen liegenden Taustab verziert sind. Die sehr kräftigen Eckständer sind durch ornamentale Schnitzereien hervorgehoben. Hier finden sich aus der Kante herausgearbeitete Säulen, die von Schuppenbändern und herzförmigen Ornamentbändern flankiert werden, sowie gegenläufig arrangierte Spiralornamente am oberen und unteren Ende. Die zugehörigen Kopfwinkelhölzer und Streben sind ebenfalls ornamentiert. Einen besonderen Akzent setzen die quadratischen Brüstungsfelder der Giebelseite. Grundform ist das Andreaskreuz, das in den beiden Mittelfeldern von kreisrunden Ringen, in den beiden Außenfeldern von Rauten durchzogen wird. Das mit einem steilen Satteldach versehene Renaissancegebäude ist aufgrund seines Schmuckreichtums aus künstlerischen sowie auch aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |