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Breit gelagertes giebelständiges Fachwerkhaus mit hohem, steilem Satteldach. Das verputzte bzw. verkleidete Gebäude wurde, wie an Kubus, Dachneigung und Geschossüberstand abzulesen, vermutlich im frühen 18. Jahrhundert errichtet. Die geringen Veränderungen im Bereich der Fenster lassen auf den weitgehenden Erhalt des Fachwerkgefüges schließen. Das den Straßenraum maßgeblich prägende Gebäude ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal zu schützen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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