Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Gesamtanlage historischer Ortskern
An den Hafergärten 1-11, 2-20
Eckgasse 1-5, 2-6
Kirchgasse 1-3, 2
Münchgasse 7-19, 2-8
Münzenberger Straße 1-7, 11-23, 2-20, 26, 30
Ostendstraße 2
Steggasse 1-3, 2-8
Vordergasse 1-17, 2-40
Die orts- und siedlungsgeschichtlich relevante Gesamtanlage umfasst große Teile des historischen Ortskerns, der auf einem Ortsplan von 1855 wiedergegeben ist.
Wie auch noch heute am Ortsgrundriss ablesbar, entstand Bellersheim im Zuge einer vorgeschichtlichen, von Ost nach West verlaufenden Straße, die von Schotten nach Grüningen verlief. Nördlich und südlich der Münzenberger Straße, der früheren Obergasse, bildeten sich seit dem 13. und 14. Jahrhundert die noch heute bestehenden Bebauungsschwerpunkte heraus. Es handelt sich um die erhöht am nordöstlichen Dorfrand gelegene, ab 1812 anstelle eines mittelalterlichen Vorgängerbaus errichtete Kirche, deren Turm auf die Achse der von Osten kommenden Trais-Horloffer Straße ausgerichtet ist, die südlich an das Kirchengelände angrenzende, im Bogen der Münzenberger Straße gelegene Unterburg, die Mittelburg westlich der Kirchgasse, deren Areal sekundär von der Bettenhäuser Straße durchschnitten wird, sowie die den westlichen Dorfrand bezeichnende Oberburg auf der Südseite der Münzenberger Straße. Ein weiterer markanter Punkt im Dorfbild und heute der eigentliche Ortsmittelpunkt ist das 1651, also nach dem Dreißigjährigen Krieg entstandene Rathaus, das inselartig im Einmündungsbereich der von Süden kommenden Vordergasse liegt. Diese, beidseitig von einer dichten Abfolge von Hofreiten charakterisierte Straße gehört in voller Länge ebenso zur Gesamtanlage wie große Teile des unregelmäßig und besonders dicht bebauten Areals der Eckgasse östlich von ihr und das sich westlich von ihr ausdehnende, von der Münchgasse, der Steggasse und der Straße An den Hafergärten gebildete Gassensystem, das vom Riedgraben durchflossen wird. Der gesamte Bereich ist aus geschichtlichen Gründen als Gesamtanlage zu schützen.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |