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Das mit der Giebelseite zur ehemaligen Hintergasse orientierte, verputzte Fachwerkwohnhaus steht als Teil einer Hofreite an der Ecke Steggasse. Das zweigeschossige Gebäude zeigt eine durch drei Fensterachsen gegliederte Giebelseite und ist mit einem hohen Krüppelwalmdach ausgestattet. Sein bauzeitliches Fachwerk, das an einigen Stellen unter dem Putz zutage tritt, zeigt eine profilierte Schwelle, beschnitzte Füllhölzer und säulenförmig beschnitzte Eckständer. Bemerkenswert sind die beiden an den Traufseiten angebrachten, teils überputzten, zur Zeit unleserlichen Inschriften. Das Haus einschließlich seines rechts angereihten Hüttenberger Tores mit Torfahrt und eingeschnittener Pforte ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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