Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Das zweigeschossige, auf einem Sockel errichtete Wohnhaus, ein vollständig verputzter, giebelständiger Fachwerkbau mit rückseitiger Verlängerung aus dem ausgehenden 18. Jahrhundert, ist Bestandteil einer Hofreite, die aufgrund ihrer Ecklage zur Münchgasse einen wichtigen Akzent im Straßenbild setzt. Die zweiachsige Fenstergliederung der Giebelfassade mit abschließendem, mittig angeordnetem Fenster im Giebelfeld ist unverändert erhalten. Zusammen mit dem links angereihten Hüttenberger Tor, das mit einer eigenen, weit vorkragenden Verdachung und einer eingeschnittenen Pforte ausgestattet ist und dem giebelständigen, schmal und niedrig gehaltenen Nebengebäude ist es aus städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |