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Giebelständiges zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus in exponierter Lage an der nördlichen Biegung der Eckgasse. Das auf einem Sockel errichtete, mit einem steilen Satteldach ausgestattete Haus ist vollkommen verputzt und wird traufseitig durch einen aufwändig überdachten Eingang erschlossen. Seine Proportionen, die Anordnung der Fenster und der Überstand des Obergeschosses deuten auf eine Entstehung im 17. Jahrhundert sowie auf den weitgehenden Erhalt der Fachwerkkonstruktion. Das Gebäude ist gemeinsam mit den anschließenden Nebengebäuden sowie der Scheune aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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