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Voluminöses breitgelagertes Fachwerkwohnhaus am nach Osten gerichteten Teil der Kirchgasse. Das giebelständige, mit einem hohen Halbwalmdach ausgestattete Gebäude hat durch seine Lage zwischen Mittelburg, Kirchhof und Unterburg besondere städtebauliche Bedeutung. Es weist ein hohes Kellergeschoss mit großem, zur Straße gerichtetem Eingang auf, der mit seinem rundbogigen Gewände aus dem 16. Jahrhundert stammen könnte. Das ursprünglich durch vier, derzeit nur durch drei Fensterachsen gegliederte Gebäude zeigt Geschossüberstände zum Obergeschoss und zum Giebel, die ebenfalls auf ein hohes Alter hindeuten. Die gesamte Hofanlage ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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