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Giebelständiges verputztes Fachwerkwohnhaus mit linksseitig angereihtem Hüttenberger Tor. Der zweigeschossige Bau, dessen gedrungene Proportionen eine Entstehung im 18. Jahrhundert vermuten lassen, ist an der Rückseite sekundär erweitert. Die Auskragung des Obergeschosses an Giebel- und Traufseiten sowie die unveränderte Position der paarweise zusammengezogenen Fenster der Giebelfassade deuten auf den vollständigen Erhalt der Fachwerkkonstruktion. Im Zusammenspiel mit der separat verdachten Toranlage, die eine Torfahrt mit gesonderter Pforte aufweist, ist das Gebäude aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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