Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Das giebelständige, zweigeschossige, vollständig verputzte Fachwerkwohnhaus wahrt die Proportionen des 18. Jahrhunderts. Der deutlich abgesetzte, gequaderte Sockel, die Überstände des Obergeschosses und des Giebelbereiches sowie die in ursprünglicher Anordnung erhaltenen Fenster deuten auf weitgehenden Erhalt des originalen Fachwerks. Aufgrund seiner Lage im Straßenbild ist das im Verhältnis zu den Nachbargebäuden deutlich nach vorne gezogene, gegenüber der Einmündung der Straße An den Hafergärten stehende Gebäude aus städtebaulichen Gründen schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |