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Das zweigeschossige giebelständige Fachwerkwohnhaus ist Bestandteil einer unregelmäßig geschnittenen Hofreite. Es steht in exponierter Lage gegenüber dem Herrenhaus der Unterburg an der Einmündung der Eckgasse und zeigt stark dimensioniertes, um 1700 entstandenes Fachwerk. Die kräftigen, geschwungenen Streben im Erdgeschoss, eine „Mannfigur" im Obergeschoss der Hofseite, die profilierte Schwelle und die mit Säulen- und Blumenmotiven verzierten Eckständer erfordern eine Einstufung des Gebäudes als Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen. Geschützt ist ebenfalls das parallel zum Wohnhaus liegende Nebengebäude.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |