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Giebelständiges zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus mit rechtsseitig angereihtem überbautem Tor. Das verkleidete Wohnhaus legt aufgrund seiner Proportionen und Geschossüberstände eine Erbauungszeit im 18. Jahrhundert nahe. Der zugehörige, im 19. Jahrhundert entstandene Torbau setzt einen wichtigen Akzent im Straßenbild. Sein regelmäßiges, aus schlanken Hölzern bestehendes Fachwerk zeigt über dem aus Schwelle, Rähm und Balkenköpfen gebildeten Fries "Feuerbockmotive" im Brüstungsbereich unterhalb der Fenster. Die zweiteilige, aus Torfahrt und Pforte gebildete Toranlage zeigt als Gefachfüllung ein griechisches Kreuz mit eingestellten "Feuerböcken" und darüber, sowie im oberen Abschnitt der Torflügel, schlanke, dockenartig gedrechselte Stäbe. Die Hofanlage ist aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal im Sinne einer Sachgesamtheit.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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