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Zweigeschossiges giebelständiges Fachwerkwohnhaus auf einem Bruchsteinsockel. Während das Fachwerk des Erdgeschosses erneuert bzw. teilweise massiv ersetzt ist, zeigt das Obergeschoss regelmäßiges, an der Traufseite symmetrisch ausgebildetes Fachwerk der Erbauungszeit. Bemerkenswert sind die mit Kopfwinkelhölzern, Halsriegeln und kurzen Gegenstreben versehenen, schräg gestellten Streben an den Gebäudeecken, eine "Mannfigur" an zentraler Stelle im Traufbereich sowie die profilierten Schwellen. Eine Inschrift in der straßenseitigen Schwelle hat folgenden Text: "AVFGERICHT VND ERBAWT DVRCH IOHAN CONRAD HAV WM IM AD 1715."
Einschließlich des am hinteren Teil des Wohnhauses angesetzten Erweiterungsbaus, ebenfalls in Fachwerk, und der Fachwerkscheune ist das Haus aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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