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Verputztes giebelständiges Fachwerkwohnhaus. Das 1672 errichtete, an der Rückseite verlängerte und an der Traufseite im Erdgeschoss massiv erneuerte Gebäude hat als exponierter Eckbau an der von Süden her einmündenden Münchgasse straßenbildprägende Funktion. Nicht zuletzt wegen des linksseitig angereihten, außergewöhnlich hohen Holztores, das durch eine weit vorkragende Verdachung und durch seine hochrechteckige Gefachfüllung mit rautenförmigen Elementen charakterisiert wird, ist das Haus aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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