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Der seit der Verlegung der Bahnstrecke seiner eigentlichen Funktion enthobene Bahnhof, der an der 1897 eröffneten Bahnstrecke Hungen-Friedberg errichtet wurde, zeigt die zeittypischen Merkmale eines kurz vor der Jahrhundertwende errichteten Baus. Bemerkenswerte Details des Gebäudes, das mit einem Seitenrisalit ausgestattet ist, sind vor allem der aus zwei sich rechtwinklig schneidenden Satteldächern gebildete Dachaufbau mit Freigespärren, die flachbogigen, mit Klinkerlaibungen versehenen Fenster und Türen, das umlaufende Hauptgesims sowie das kreisrunde Fenster im Giebelbereich, das von einem weitgespannten Klinkerbogen überfangen und von Zierankern gerahmt wird. Zusammen mit dem angebauten eingeschossigen Nebengebäude, dessen Dach weit herabgezogen ist, muss das Gebäude aus geschichtlichen sowie aus künstlerischen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen werden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |