Vordergasse 1
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Gießen, Stadt und Landkreis
Hungen
Bellersheim
  • Vordergasse 1
  • Münzenberger Straße
Rathaus
Flur: 1
Flurstück: 108, 542

Das 1651 erbaute Rathaus steht von der übrigen Bebauung deutlich isoliert im platzartig erweiterten Kreuzungsbereich von Vordergasse und Münzenberger Straße südlich der Unterburg. Zweigeschossig traufseitig zur Münzenberger Straße ausgerichtet und an der Rückseite durch einen jüngeren Anbau verlängert, bildet das verputzte Fachwerkgebäude den Mittelpunkt des alten Dorfkerns. Besonders bemerkenswert ist die symmetrisch ausgebildete, dreiachsige Giebelseite, die zur Vordergasse orientiert ist. Sie ist durch parallel geführte, schräge Riegelhölzer, profilierte Schwellen am Übergang zum Obergeschoss und zum Giebel sowie durch geschnitzte Eckständer mit übereinander gestellten Säulenmotiven optisch hervorgehoben. Auch der dem älteren vorderen Bauabschnitt zugeordnete, quadratische Dachreiter setzt einen wichtigen Akzent. Er hat einen zweifach gegliederten Schaft mit rundbogigen Schallöffnungen und ist mit einem flachen, weit vorkragenden Pyramidaldach versehen. Aufgrund seiner exponierten, ortsbildwichtigen Lage ist das Gebäude aus städtebaulichen, geschichtlichen und künstlerischen Gründen Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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