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Zweigeschossiges giebelständiges Fachwerkwohnhaus mit rechtsseitig anschließendem Holztor. Die gedrungenen Proportionen, die durch das relativ flach geneigte, im späten 19. Jahrhundert veränderte Dach verstärkt werden, und die an der Traufseite zu beobachtenden Fachwerkelemente wie die profilierte Schwelle und die "Mannfigur", lassen auf eine Entstehung im 17. oder 18. Jahrhundert schließen. Da das Obergeschoss einen deutlichen Überstand zeigt, dürfte das Fachwerk auch an der verputzten Giebelseite erhalten sein. Zusammen mit der zweiteiligen Toranlage, die zum Typus mit gesonderter Pforte und Torfahrt gehört, und deren Durchfahrt mit der Nachbarhofreite (Nr.6) geteilt wird, ist die gesamte Hofanlage aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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