Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Auf einem Sockel errichtet, zeigt das vollständig verputzte Fachwerkwohnhaus an der Ecke zur Straße An den Hafergärten Proportionen, die auf eine Entstehung im 17. Jahrhundert hindeuten. Die Giebelfassade ist durch horizontale Gesimsverbretterungen und zwei Fensterachsen gegliedert. Das bauzeitliche Fachwerk dürfte, wie die Überstände am Obergeschoss und im Giebelbereich sowie das steil geneigte Dach nahe legen, vollständig erhalten sein. Das Gebäude wird aus geschichtlichen sowie aufgrund seiner wichtigen Ecklage auch aus städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |