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Zweigeschossiges giebelständiges Fachwerkwohnhaus an der Ecke eines ostwärts abgehenden, schmalen Seitengässchens, das den früheren Verlauf des Riedgrabens dokumentiert. Das Gebäude zeigt ein symmetrisch aufgebautes Fachwerkgefüge mit weit geschwungenen Streben an den Eckständern des Obergeschosses mit Kopfhölzern, Halsriegeln und gegenläufigen Fußbändern. An der giebelseitigen Schwelle des Obergeschosses ist folgende Inschrift angebracht: „DIESES HAUß HABE ICH ER BAUT MIT GROSER MÜH UND KOSTEN. JOHANN JACOB KELLER BELLERS HEM DEN 16. JUNI ANO 1749."
Da auch die linksseitig angesetzte Handpforte und der sich anschließende Mauerzug, die in Fortführung des Nachbartores (Nr.4) durch eine gemeinsame Verdachung überbaut sind, deutliche Akzente im Straßenbild setzen, muss das Gebäude aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal eingeordnet werden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |