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Barockes Sandsteinportal. Das im Sturz mit der Inschrift "1749 HGB" versehene Portal wird aus kassettierten Pfeilern, einem mehrfach profilierten, flach geschwungenen Sturzstein und pyramidal geformten Pinienzapfenaufsätzen gebildet. Es zeigt somit ähnliche Merkmale wie die beiden etwas später entstandenen Portale in Inheiden. Es ist aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen als Sachteil Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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