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Breit gelagertes giebelständiges Fachwerkwohnhaus. Der gänzlich verputzte und daher derzeit nicht genau datierbare Bau zeigt einige Merkmale, die auf eine relativ frühe Entstehung schließen lassen. So steht das Gebäude in leichtem Winkel zur Straßenflucht und zeigt am Obergeschoss einen deutlichen Geschossüberstand, der auf den Traufseiten besonders stark ausgeprägt ist. Auch das hohe Dach, das sich ebenfalls durch einen Überstand absetzt ,sowie die steile Dachneigung, können als Hinweis für eine frühe Datierung, vermutlich in das 17. Jahrhundert, gelten. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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