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Giebelständiges zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus auf hohem Sockel. Das vollständig erhaltene, regelmäßig aufgebaute, an der Giebelseite symmetrisch gestaltete Fachwerk zeigt mit seinem umlaufenden, aus Rähm, Balkenköpfen und Schwellen gebildeten Fries und seinen geraden, geschosshohen Streben Merkmale, die auf eine Erbauungszeit um 1800 schließen lassen. Das ausgewogen proportionierte Gebäude setzt mit seinem ebenfalls in Fachwerk ausgeführten Wirtschaftsgebäude, das in der Mitte einen zum Hof giebelständigen Bauteil enthält, einen wichtigen Akzent an der frühen südlichen Dorferweiterung und ist deshalb aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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