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Die aus einem giebelständigen Wohnhaus mit Anbau, einer rechtsseitig angereihten Toranlage und einer Scheune bestehende Hofanlage liegt am äußersten Rande der frühen südlichen Ortserweiterung. Das Wohnhaus, ein vollständig verputzter Fachwerkbau des 19. Jahrhunderts, und das zweiteilige Holztor, dessen Pforte von einer hochrechteckigen Gefachfüllung mit rautenförmigen Elementen überfangen ist, setzen am aufgeweiteten Kreuzungsbereich von Vordergasse, Obbornhofener Straße und Ostendstraße einen wichtigen städtebaulichen Akzent. Daher ist die gesamte Hofanlage Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |