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Gesamtanlage historische Altstadt
Am Zwenger 8
Bitzenstraße 1-19, 8-18,24-68
Brauhofstraße 1-5, 2-8
Erbsengasse 1, 2-18
Karl-Reinhardt-Gasse 1-3, 2
Liebfrauenberg 1-5, 13-27, 2-14
Neugasse 1-9, 17-21, 2-4
Obertorstraße 5-39, 8-36
Saalgasse 1-7, 2-8
Schlossgasse 1-11, 2-6
Untertorstraße 1-29, 4-34
Die typologisch und geschichtlich interessante Gesamtanlage umfasst den gesamten Altstadtkern Hungens in den durch den einstigen Verlauf der Stadtbefestigung vorgegebenen Grenzen.
Die historische Ausformung dieser annähernd kreisrunden Stadtanlage war schon durch die spezifischen topographischen Gegebenheiten vorgegeben. So bot das Knie der Horloff, die von Nordosten kommend sich hier nach Süden wendet, eine natürliche Schutzlage. Der Ausläufer einer Hochebene, der von Südwesten dicht an das Flussufer herantritt, bot dabei die geeignete Stelle zur Errichtung einer Burg. Diese wurde auf der Hauptangriffsseite im Westen und Süden durch zwei tiefe Halsgräben, in die das Wasser der Horloff eingeleitet werden konnte, gesichert. Zwei durch einen hohen Wall miteinander verbundene Bastionen, eine im Süden und eine auf der Höhe der Burg, boten zusätzlichen Schutz. Ausgehend von der Burgmauer, einer hohen Schildmauer, in deren Knick ein mächtiger Turm errichtet war, schloss sich die eigentliche Stadtmauer an, die ebenfalls durch Wall und Graben bzw. im Norden durch eine sumpfige Niederung (die Pfann) gesichert war und zwei befestigte Tore, das Obertor im Westen und das Untertor im Nordosten, besaß.
Diese sukzessiv vom 14. bis ins 18. Jahrhundert entstandene Stadtanlage hatte, abgesehen von der 1869 angelegten Eisenbahntrasse, die seitdem die äußeren Befestigungsanlagen an der Westseite des Schlosses durchschneidet, bis in das 20. Jahrhundert weitgehend ungestört überdauert. Erst infolge des in den 1950er Jahren einsetzenden Veränderungsdrucks wurden weite Teile der Altstadt so stark gestört, dass hier nur noch der historische Stadtgrundriss als schützenswert auszuweisen ist. Besonders bedauerlich ist der Verlust des so genannten Alten Amtshauses, das in den Hessenpark übertragen werden musste, und die insgesamt irreversible Störung der Obertorstraße. Als Bereiche von großer historischer Dichte besonders schützenswert sind der Marktplatz, die sich südlich daran anschließende Bebauung, die zum großen Teil noch den städtebaulichen Zustand um 1700 konserviert, die Pfarrkirche samt Kirchhof und das vor einigen Jahren denkmalgerecht instandgesetzte Schloss. Wichtige Teile der Gesamtanlage sind darüber hinaus die bruchstückhaft erhaltenen Reste der Stadtummauerung sowie die ebenfalls nur rudimentär erhaltenen äußeren Befestigungsanlagen im Westen und Süden des Schlosses.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |