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Gesamtanlage Robert-Koch-Straße 15-25
Straßenbildprägende Gruppe von drei Doppelhäusern aus den 20er Jahren des 20. Jahrhunderts, die Bauformen des Klassizismus mit denen des Heimatstils kombinieren. Die verputzten Baukörper erheben sich über Bruchsteinsockeln, die im Obergeschoss paarweise geordneten Fenster waren ursprünglich mit Schlagläden versehen (Nr. 23/25), die Haustüren sind durch geriefte Kunststeinrahmungen mit gemeinsamer Verdachung besonders betont und die Dachflächen der verschieferten Walmdächer mittels verschieferter, zweiachsiger, übergiebelter Zwerchhäuser gegliedert. Die Gebäudegruppe ist aus künstlerischen und geschichtlichen Gründen als Gesamtanlage auszuweisen.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |