Sachgesamtheit Jüdischer Friedhof
Sachgesamtheit Jüdischer Friedhof
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Gießen, Stadt und Landkreis
Hungen
  • Am Judenfriedhof
Jüdischer Friedhof
Flur: 7
Flurstück: 2/2

Den seit dem 15. Jahrhundert in Hungen ansässigen Juden war schon im Jahre 1563 durch den Grafen Bernhard II. zu Solms-Braunfels ausdrücklich eine eigene Begräbnisstätte genehmigt worden. Es handelt sich dabei wohl um den damals bereits seit 40 Jahren bestehenden Friedhof „auf der Schütt" nordwestlich des alten Stadtkerns, für den Begräbnisgeld zu entrichten war.

Wann der südlich der Stadt zwischen Friedberger Straße und der Bahntrasse gelegene neue Jüdische Friedhof angelegt wurde, ist nicht überliefert. Er umfasst ein unregelmäßiges, 3177 qm großes Areal und diente auch den Juden von Langsdorf, Inheiden und Utphe als Begräbnisstätte. Zahlreiche Grabsteine, von denen die ältesten auf die Mitte des 19. Jahrhunderts zurückgehen, die meisten aber der Gründerzeit entstammen, zeugen von der einst hohen Zahl jüdischer Einwohner in Hungen.

Einige wenige Grabsteine stammen von 1933 und 1934, das letzte Begräbnis fand im Mai 1946 statt. Der Friedhof, der durch seine plötzlich abbrechende Belegung die gewaltsame Auslöschung der jüdischen Bevölkerung während der NS-Zeit eindrücklich dokumentiert, ist aus geschichtlichen Gründen als Sachgesamtheit geschützt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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