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Doppelwohnhaus von 1909 mit achsialsymmetrischen Haushälften. Das voluminöse, zweigeschossige Gebäude wird von ländlichen Motiven der späten Gründerzeit geprägt. Es hat einen durchgehenden Natursteinsockel, reich gegliedertes Zierfachwerk im Obergeschoss und im Giebelbereich sowie eine differenziert gestaltete Dachlandschaft. Als wichtigste Merkmale sind die breiten Krüppelwalmgiebel nach vorn und an den Seiten zu vermerken. Hinzu kommen symmetrisch aufeinander Bezug nehmende zweigeschossige Polygonalerker sowie gekoppelte Fenster, die zu Zweier- bzw. Dreierkombinationen zusammengestellt sind. Aufgrund seiner aufwändigen Gestaltung ist das Haus einschließlich der ursprünglichen Einfriedung aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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