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Das große zweigeschossige Fachwerkhaus markiert an städtebaulich hervorgehobener Stelle eine platzartig erweiterte Ecksituation der Bitzenstraße. Der breit gelagerte Baukörper ist heute in einen größeren Neubau integriert. Die Fassaden haben jedoch noch ihre alte Fachwerkgliederung erhalten können. Das symmetrische Fachwerk wird durch lange, gebogene Streben gegliedert, die im Obergeschoss zudem mit Kopfwinkelhölzern und Halsriegeln betont werden. Zwei Mannfiguren heben besonders die Gebäudemitte der Traufseite über dem Eingang hervor. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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