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Dreigeschossiges voluminöses Fachwerkdoppelhaus unter einem Dach in Ecklage an einer gassenartigen Einfahrt. Das verputzte Haus zeigt an beiden Stockwerken umlaufende, schwache Überstände. Der vordere, verschieferte Giebelbereich ist horizontal untergliedert und wies zwei symmetrisch angeordnete Rundbogenfenster mit untergliederten Lünetten auf. Obwohl die Fachwerkkonstruktion nicht einsehbar und eine genaue Datierung daher nicht möglich ist, kann aufgrund seiner Proportionen und seines unregelmäßigen Grundrisses auf ein relativ hohes Alter geschlossen werden. Wegen seiner außergewöhnlichen Höhe und seiner dominanten Stellung muss das mit einem Vorder- und einem Hintereingang und gekoppelten Fenstern ausgestattete Haus aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen werden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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